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Bekomme ich mehr Elterngeld, wenn ich in eine bessere Steuerklasse wechsle?

Im Prinzip geht das, denn durch den Wechsel beispielsweise von Klasse fünf in Klasse drei bekommen Sie bei gleichbleibendem Brutto ein höheres Nettogehalt, das sich wiederum positiv auf Ihr späteres Elterngeld auswirkt.

Aber Vorsicht: Das Amt erkennt den Wechsel nur an, wenn er unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gewählt wurde (weil Ihr Partner weniger verdient als Sie). Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht nur wegen des höheren Elterngeldes gewechselt haben. Gelingt Ihnen das nicht, wird Ihr Netto nach der alten Steuerklasse berechnet. Wenn Sie die Steuerklasse wechseln wollen, sollten Sie das daher bereits vor der Geburt des Kindes tun - das hat das Sozialgericht Dortmund jetzt auch mit einem Urteil klar gestellt (AZ: DO E 940-950).

Tipp: Keinen Ärger gibt es in der Regel, wenn der Partner, der bislang Steuerklasse V hatte, in die Klasse IV wechselt. Das lohnt sich auch für den Fall, dass beide gleichzeitig in Elternzeit gehen wollen.


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