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Darf ich in der Elternzeit einen Teilzeit- oder Minijob übernehmen?

Sie dürfen, wenn es nicht mehr als 30 Stunden im Monat sind. Ihr Elterngeld richtet sich dann nach dem Differenzbetrag zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem aktuellem Teilzeiteinkommen. Aber: Als Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.700 Euro berücksichtigt.

Beispiel: Thomas hatte vor der Geburt seiner Tochter ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Danach reduzierte er seine Arbeitszeit und verdient nun 2.000 Euro. Für das Elterngeld wird nur die Differenz zwischen der Bemessungsgrenze von 2700 Euro und dem derzeitigen Einkommen von 2.000 Euro betrachtet. Von den 700 Euro erhält er 67 Prozent Elterngeld: 469 Euro.


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