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Ist mein "durchschnittliches Netto" mit dem Netto auf meiner Gehaltsabrechnung identisch? 

In den allermeisten Fällen leider nicht. Das fürs Elterngeld zugrundegelegte Netto ist oft deutlich niedriger. Was das für Normal- und Gutverdiener bedeutet, hat die Zeitschrift "Soziale Sicherheit" ausgerechnet: Sie bekommen statt der angepriesenen 67 Prozent im Schnitt nur 58 Prozent ihres Nettogehalts. Der Grund sind zahlreiche Abzüge: Nur das Erwerbseinkommen wird berücksichtigt - Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse (etwa Kindergarten) Stipendien oder BAföG zählen nicht dazu. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie steuerfreie Einnahmen (zum Beispiel Trinkgelder, Sonntagzuschläge) werden nicht angerechnet - ein besonderer Nachteil für Arbeitnehmer in Service- und Pflegeberufen. Und wer einen Teil seines Gehaltes in eine private Altersvorsorge umwandelt, muss dies ebenfalls berücksichtigen. Bezahlte Überstunden oder Provisionen hingegen werden mitgezählt. Wer sich also vor der Geburt seine Überstunden ausbezahlen lässt, anstatt sie abzufeiern, erhöht sein späteres Elterngeld.


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