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Muss Elterngeld versteuert werden?
Nein. Trotzdem führt das Elterngeld häufig zu höheren Steuerzahlungen. Warum? Weil es Einfluss auf die Steuerprogression hat, also den Steuersatz des erwerbstätigen Partners erhöhen kann.
Das Elterngeld beeinflusst die Steuerprogression
Beispiel: Markus hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro, darauf zahlt er laut Splittingtabelle 6.014 Euro Steuern. Seine Frau erhält nach der Geburt ihres gemeinsamen Kindes ein Jahr lang Elterngeld in Höhe von 500 Euro. Damit steigt rechnerisch das Familieneinkommen auf 45.000 Euro (das Mutterschaftsgeld der ersten zwei Monate ist steuerfrei). Die Folge: Der Ehemann muss zwar nach wie vor nur seine 40.000 Euro versteuern, jedoch mit dem Steuersatz, der für 45.000 gilt. Deshalb kommt auf ihn eine Nachzahlung von rund 650 Euro zu.
Tipp: Sie können die Steuernachzahlung drücken, indem Sie die Bezugsdauer des Elterngelds verdoppeln. Ansonsten hilft nur: Geld zurücklegen! Faustregel: Je höher das Einkommen des arbeitenden Partners und je höher das Elterngeld des nicht arbeitenden Partners, desto höher die Steuernachzahlung.
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