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Was ist, wenn ich im letzten Jahr nicht durchgehend gearbeitet habe?

Dann wird trotzdem jeder der letzten zwölf Monate vor der Geburt berücksichtigt - unabhängig davon, wie viel Sie jeweils verdient haben. Entscheidend ist Ihr Durchschnittsverdienst. Wenn Sie in einigen Monaten kein Einkommen hatten, berechnen Sie hierfür null Euro.

Beispiel: Michael wird am 10.01. 2008 Vater und möchte Elterngeld beantragen. Grundlage ist sein durchschnittliches Erwerbseinkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt seines Sohnes, nämlich Januar bis Dezember 2007. Bis zum Mai hat Michael studiert, zum 1.06. hat er eine Stelle mit einem Nettogehalt von 2.250 Euro angetreten, die er nun ruhen lässt. Er rechnet wie folgt: Fünf Monate mal null Euro plus sieben mal 2.250 Euro ergibt 15.750 Euro. Diese Summe teilt er durch zwölf und erhält damit sein durchschnittliches Netto: 1.312,50 Euro.


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