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Wie lange bekomme ich Elterngeld?

In der Regel bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal jedoch 14 Monate. Ein Elternteil kann allerdings höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen (Ausnahme: Alleinerziehende). Um in den Genuss der vollen 14 Monate zu kommen, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen.

Achtung: Das Mutterschaftsgeld in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da Mütter mit diesem Mutterschaftsgeld in den ersten acht Wochen nach der Geburt fast immer auf die volle Höhe ihres zuvor erzielten Netto kommen, erhalten Sie de facto nur zehn Monate Elterngeld, auch wenn Sie zwölf beantragt haben. Der Trick, die ersten beiden Lebensmonate als "Vätermonate" zu beantragen, funktioniert leider auch nicht: Monate, in denen Mutterschaftsgeld geflossen ist, werden immer der Mutter zugeschrieben.

Tipp: Ihren Antrag können Vater und Mutter frühestens am Tag der Geburt stellen. Sie müssen aber nichts überstürzen - der Staat zahlt das Elterngeld auch rückwirkend für bis zu drei Monate aus. Länger als drei Monate sollten sich Eltern daher nicht Zeit lassen. Häufige Panne: Den Antrag haben nicht beide unterschrieben.

 


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