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Wie weise ich als Selbstständiger mein Einkommen nach?

Mit ihrem Steuerbescheid, der sich auf das Jahr vor der Geburt des Kindes bezieht. Als Einkommen gilt der Gewinn minus Steuern. Manchmal zahlen Selbstständige auch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung - sie werden dann ebenfalls vom Gewinn abgezogen. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, wird das Elterngeld beispielsweise anhand einer Gewinn-/Verlustrechnung oder eines Vorauszahlungsbescheids errechnet. All diese Berechnungen sind aber immer nur vorläufig. Am Ende des Bezugszeitraums rechnet die Elterngeldstelle auf Heller und Pfennig mit Ihnen ab.

Tipp: Schätzen Sie Ihren Gewinn im Zweifelsfall lieber etwas zu niedrig ein. So können Sie sich am Ende über eine Nachzahlung freuen.


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